Barrierefreiheit
Das am 28. Juni 2025 in Kraft getretene Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in Österreich um und verpflichtet Wirtschaftsakteure grundsätzlich zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen – darunter auch Websites und E-Commerce-Angebote.
Inhalt
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Gemäß § 3 Z 3 BaFG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BaFG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen.Als Kleinstunternehmen gilt gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission ein Unternehmen, das;
- weniger als 10 Personen beschäftigt und
- einen Jahresumsatz und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweist.
Status der Wachter Eisenhandlung
Die Eisenhandlung Wachter erfüllt beide Kriterien und gilt somit als Kleinstunternehmen im Sinne des BaFG. Aus diesem Grund ist unser Unternehmen von der Anwendung der Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG ausgenommen.
Unser Anspruch
Unabhängig von der gesetzlichen Ausnahmeregelung ist es uns ein Anliegen, unsere Website möglichst nutzerfreundlich und für einen breiten Personenkreis zugänglich zu gestalten. Wir bemühen uns laufend, die Bedienbarkeit und Verständlichkeit unserer Inhalte zu verbessern.
Kontakt bei Fragen zur Zugänglichkeit
Sollten Sie auf Inhalte stoßen, die für Sie nicht zugänglich sind, oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns gerne:
Wachter Eisenhandlung GmbH
Attergaustrasse 51
4880 St. Georgen im Attergau
07667/6354
office@eisenhandlung.com
Stand: Juni 2026