Attergaustraße 51, St. Georgen im Attergau
+43 7667 6354 office@eisenhandlung.com Kontakt

Barrierefreiheit

Das am 28. Juni 2025 in Kraft getretene Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in Österreich um und verpflichtet Wirtschaftsakteure grundsätzlich zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen – darunter auch Websites und E-Commerce-Angebote.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Gemäß § 3 Z 3 BaFG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BaFG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen.Als Kleinstunternehmen gilt gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission ein Unternehmen, das;

- weniger als 10 Personen beschäftigt und

- einen Jahresumsatz und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweist.

Status der Wachter Eisenhandlung

Die Eisenhandlung Wachter erfüllt beide Kriterien und gilt somit als Kleinstunternehmen im Sinne des BaFG. Aus diesem Grund ist unser Unternehmen von der Anwendung der Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG ausgenommen.

Unser Anspruch

Unabhängig von der gesetzlichen Ausnahmeregelung ist es uns ein Anliegen, unsere Website möglichst nutzerfreundlich und für einen breiten Personenkreis zugänglich zu gestalten. Wir bemühen uns laufend, die Bedienbarkeit und Verständlichkeit unserer Inhalte zu verbessern.

Kontakt bei Fragen zur Zugänglichkeit

Sollten Sie auf Inhalte stoßen, die für Sie nicht zugänglich sind, oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns gerne:

Wachter Eisenhandlung GmbH

Attergaustrasse 51

4880 St. Georgen im Attergau

07667/6354

office@eisenhandlung.com

Stand: Juni 2026